BGBl. Nr. 784/1994
784. Kundmachung: Zugelassene Stellen für die sicherheitstechnische Prüfung von Gasgeräten und von Ausrüstungen für Gasgeräte
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die zugelassenen Stellen für die sicherheitstechnische Prüfung von Gasgeräten und von Ausrüstungen für Gasgeräte
Änderungen durch diese Kundmachung
Gasgeräte-Sicherheitsverordnung (GSV)
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Anl. 8geändert
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