Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 807/1994

kundgemacht 07.10.1994 RIS↗
807. Übereinkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik
ÜBEREINKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik
Kundmachung BGBl. Nr. 807/1994× zu Raumordnung, Raumplanung, Regionalpolitik - Zusammenarbeit×

Änderungen durch diese Kundmachung

Raumordnung, Raumplanung, Regionalpolitik - Zusammenarbeit neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 01.11.1994 · idF BGBl. Nr. 807/1994 Art. 1↗RIS↗

Artikel 1

Zur Förderung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik wird von den Vertragsparteien eine gemeinsame Österreichisch-slowakische Kommission für Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik, im folgenden „Kommission'' genannt, gebildet.