BGBl. Nr. 807/1994
807. Übereinkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik
ÜBEREINKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Die Kommission und die Unterkommission fassen die Beschlüsse über die Geschäftsordnung sowie die Vorschläge und Empfehlungen einstimmig, wobei jede Vertragspartei eine Stimme hat.