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BGBl. Nr. 807/1994

kundgemacht 07.10.1994 RIS↗
807. Übereinkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik
ÜBEREINKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik
Kundmachung BGBl. Nr. 807/1994× zu Raumordnung, Raumplanung, Regionalpolitik - Zusammenarbeit×

Änderungen durch diese Kundmachung

Raumordnung, Raumplanung, Regionalpolitik - Zusammenarbeit neu § 0↗RIS↗
Art. 5neu
in Kraft ab 01.11.1994 · idF BGBl. Nr. 807/1994 Art. 5↗RIS↗

Artikel 5

Die Kommission und die Unterkommission fassen die Beschlüsse über die Geschäftsordnung sowie die Vorschläge und Empfehlungen einstimmig, wobei jede Vertragspartei eine Stimme hat.