BGBl. Nr. 81/1994
81. Kundmachung: Ausspruch der Gesetzwidrigkeit von Teilen des § 11 Abs. 1 Z 32 und des § 170 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo) durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Justiz über den Ausspruch der Gesetzwidrigkeit von Teilen des § 11 Abs. 1 Z 32 und des § 170 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo) durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass Teile des § 11 Abs. 1 Z 32 und des § 170 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz gesetzwidrig waren
neu
Art. 1neu
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