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BGBl. Nr. 896/1994

kundgemacht 18.11.1994
896. Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und des Königreiches der Niederlande über die Kostenerstattung im Bereich der Sozialen Sicherheit
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DES KÖNIGREICHES DER NIEDERLANDE ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
Kundmachung BGBl. Nr. 896/1994× zu Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Niederlande)

Änderungen durch diese Kundmachung

Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Niederlande) neu