BGBl. Nr. 903/1994
903. Kundmachung: Aufhebung des § 4 Abs. 2 der Verordnung über ein Verbot bestimmter gefährlicher Stoffe in Pflanzenschutzmitteln durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung der Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie über die Aufhebung des § 4 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über ein Verbot bestimmter gefährlicher Stoffe in Pflanzenschutzmitteln durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot bestimmter gefährlicher Stoffe in Pflanzenschutzmitteln
1
§ 4geändert
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