BGBl. Nr. 92/1994
92. Bundesgesetz: Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Änderungen durch diese Kundmachung
Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
neu
§ 2neu
lädt …