BGBl. Nr. 991/1994
991. Verordnung: Lehrplan der Akademie für Sozialarbeit; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan der Akademie für Sozialarbeit; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 4neu
Paragraph 4,
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne der Akademie für Sozialarbeit, Bundesgesetzblatt Nr. 456 aus 1987,, sowie die Anlagen A, B und C zu dieser Verordnung außer Kraft.