BGBl. Nr. 998/1994
998. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit welcher die Verordnung betreffend Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist, geändert wird
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