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BGBl. Nr. 124/1995

kundgemacht 22.02.1995
124. Verordnung: Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger
Kundmachung BGBl. Nr. 124/1995× zu Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger×

Änderungen durch diese Kundmachung

Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger neu
§ 2neu

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