BGBl. Nr. 126/1995
126. Verordnung: Universitärer Charakter des internationalen Lehrganges für Gesundheitsmanagement und die Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Gesundheitsmanager“ und „Akademisch geprüfte Gesundheitsmanagerin“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst über den universitären Charakter des internationalen Lehrganges für Gesundheitsmanagement und über die Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Gesundheitsmanager“ und „Akademisch geprüfte Gesundheitsmanagerin“
Änderungen durch diese Kundmachung
Universitärer Charakter des internationalen Lehrganges für Gesundheitsmanagement und die Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Gesundheitsmanager“ und „Akademisch geprüfte Gesundheitsmanagerin“
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