BGBl. Nr. 147/1995
147. Verordnung: Solarienverordnung
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der jene Solarien bezeichnet werden, deren Verwendung für sich allein die Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanlage nicht begründet (Solarienverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu