BGBl. Nr. 154/1995
154. Verordnung: Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Tourismuskaufmann“ und „Akademisch geprüfte Tourismuskauffrau“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Tourismuskaufmann“ und „Akademisch geprüfte Tourismuskauffrau“