BGBl. Nr. 16/1995
16. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich in der Fassung des ergänzenden Notenwechsels
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für Finanzen betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich in der Fassung des ergänzenden Notenwechsels
Änderungen durch diese Kundmachung
Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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Art. 2aufgehoben
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Art. 3aufgehoben
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Art. 4aufgehoben
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Art. 5aufgehoben
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