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BGBl. Nr. 17/1995

kundgemacht 05.01.1995
17. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über Verpackungen für Stoffe der Klasse 8, Ziffer 7a)
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über Verpackungen für Stoffe der Klasse 8, Ziffer 7 a)
Kundmachung BGBl. Nr. 17/1995× zu ADR - Verpackungen für Stoffe der Klasse 8, Ziffer 7a)

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Verpackungen für Stoffe der Klasse 8, Ziffer 7a) neu