BGBl. Nr. 17/1995
17. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über Verpackungen für Stoffe der Klasse 8, Ziffer 7a)
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über Verpackungen für Stoffe der Klasse 8, Ziffer 7 a)
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Verpackungen für Stoffe der Klasse 8, Ziffer 7a)
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Art. 1neu
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