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BGBl. Nr. 180/1995

kundgemacht 10.03.1995
180. Verordnung: Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie Überlassung oder Vermittlung von Waren außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft
Kundmachung BGBl. Nr. 180/1995× zu Bewilligungspflicht d Ausfuhr; Überlassung v Waren außerhalb Zollgeb.