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BGBl. Nr. 198/1995

kundgemacht 21.03.1995
198. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 20 Mariazeller Straße im Bereich der Marktgemeinde Thörl
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 20 Mariazeller Straße im Bereich der Marktgemeinde Thörl
Kundmachung BGBl. Nr. 198/1995× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 20 Mariazeller Straße im Bereich der Marktgemeinde Thörl

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 20 Mariazeller Straße im Bereich der Marktgemeinde Thörl neu