BGBl. Nr. 211/1995
211. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993
Änderungen durch diese Kundmachung
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993
neu
Art. 1neu
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