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BGBl. Nr. 217/1995

kundgemacht 28.03.1995
217. Verordnung: Kennzeichnung von Gebrauchsgegenständen, die für die Verwendung bei Lebensmitteln bestimmt sind
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Kennzeichnung von Gebrauchsgegenständen, die für die Verwendung bei Lebensmitteln bestimmt sind
Kundmachung BGBl. Nr. 217/1995× zu Kennzeichnung von Gebrauchsgegenständen bei Lebensmitteln

Änderungen durch diese Kundmachung

Kennzeichnung von Gebrauchsgegenständen bei Lebensmitteln neu