BGBl. Nr. 217/1995
217. Verordnung: Kennzeichnung von Gebrauchsgegenständen, die für die Verwendung bei Lebensmitteln bestimmt sind
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Kennzeichnung von Gebrauchsgegenständen, die für die Verwendung bei Lebensmitteln bestimmt sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Kennzeichnung von Gebrauchsgegenständen bei Lebensmitteln
neu
§ 2neu
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