BGBl. Nr. 232/1995
232. Verordnung: Anwendung giftrechtlicher Bestimmungen auf bestimmte gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Selbstbedienungsverordnung)
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz und des Bundesministers für Umwelt über die Anwendung giftrechtlicher Bestimmungen auf bestimmte gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Selbstbedienungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
Abgabe bestimmter mindergiftiger Waren in Selbstbedienung
aufgehoben
§ 4aufgehoben
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