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BGBl. Nr. 234/1995

kundgemacht 04.04.1995
234. Verordnung: Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in Oberösterreich
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in Oberösterreich
Kundmachung BGBl. Nr. 234/1995× zu Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in Oberösterreich×

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in Oberösterreich neu
Art. 1neu

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