BGBl. Nr. 252/1995
252. Teilweise Aussetzung der pragmatischen Weiteranwendung des Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der SFR Jugoslawien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht im Verhältnis zur Republik Bosnien-Herzegowina
Teilweise Aussetzung der pragmatischen Weiteranwendung des Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der SFR Jugoslawien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht im Verhältnis zur Republik Bosnien-Herzegowina
Änderungen durch diese Kundmachung
Sichtvermerkspflicht - teilweise Aussetzung der Aufhebung
neu
Art. 1neu
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