BGBl. Nr. 286/1995
286. Verordnung: Zuständige Stelle bei Sondermaßnahmen für den Transport von frischem Obst und Gemüse mit Ursprung in Griechenland
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die zuständige Stelle bei Sondermaßnahmen für den Transport von frischem Obst und Gemüse mit Ursprung in Griechenland
Änderungen durch diese Kundmachung
Zuständige Stelle bei Sondermaßnahmen für den Transport von frischem Obst und Gemüse mit Ursprung in Griechenland
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