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BGBl. Nr. 286/1995

kundgemacht 28.04.1995
286. Verordnung: Zuständige Stelle bei Sondermaßnahmen für den Transport von frischem Obst und Gemüse mit Ursprung in Griechenland
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die zuständige Stelle bei Sondermaßnahmen für den Transport von frischem Obst und Gemüse mit Ursprung in Griechenland
Kundmachung BGBl. Nr. 286/1995× zu Zuständige Stelle bei Sondermaßnahmen für den Transport von frischem Obst und Gemüse mit Ursprung in Griechenland

Änderungen durch diese Kundmachung

Zuständige Stelle bei Sondermaßnahmen für den Transport von frischem Obst und Gemüse mit Ursprung in Griechenland neu