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BGBl. Nr. 286/1995

kundgemacht 28.04.1995
286. Verordnung: Zuständige Stelle bei Sondermaßnahmen für den Transport von frischem Obst und Gemüse mit Ursprung in Griechenland
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die zuständige Stelle bei Sondermaßnahmen für den Transport von frischem Obst und Gemüse mit Ursprung in Griechenland
Kundmachung BGBl. Nr. 286/1995× zu Zuständige Stelle bei Sondermaßnahmen für den Transport von frischem Obst und Gemüse mit Ursprung in Griechenland×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zuständige Stelle bei Sondermaßnahmen für den Transport von frischem Obst und Gemüse mit Ursprung in Griechenland neu
§ 3neu

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