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BGBl. Nr. 29/1995

kundgemacht 10.01.1995
29. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn zur Ergänzung der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
VEREINBARUNG zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn zur Ergänzung der Vereinbarung vom 11. Oktober 1993 zur Durchführung des Abkommens über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
Kundmachung BGBl. Nr. 29/1995× zu Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr

Änderungen durch diese Kundmachung

Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr 1