BGBl. Nr. 29/1995
29. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn zur Ergänzung der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
VEREINBARUNG zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn zur Ergänzung der Vereinbarung vom 11. Oktober 1993 zur Durchführung des Abkommens über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
Änderungen durch diese Kundmachung
Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
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Art. 30neu
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