BGBl. Nr. 290/1995
290. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung, wie die Höhe des vom Bund den Ländern und Gemeinden zu ersetzenden „Klinischen Mehraufwandes“ zu ermitteln ist
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung, wie die Höhe des vom Bund den Ländern und Gemeinden zu ersetzenden „Klinischen Mehraufwandes“ zu ermitteln ist
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
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Art. 1neu
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