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BGBl. Nr. 290/1995

kundgemacht 28.04.1995
290. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung, wie die Höhe des vom Bund den Ländern und Gemeinden zu ersetzenden „Klinischen Mehraufwandes“ zu ermitteln ist
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung, wie die Höhe des vom Bund den Ländern und Gemeinden zu ersetzenden „Klinischen Mehraufwandes“ zu ermitteln ist
Kundmachung BGBl. Nr. 290/1995× zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Änderungen durch diese Kundmachung

Kompetenzfeststellung durch den VfGH neu