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BGBl. Nr. 318/1995

kundgemacht 09.05.1995
318. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Gemeinden Bad Zell und Pierbach
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Gemeinden Bad Zell und Pierbach
Kundmachung BGBl. Nr. 318/1995× zu Auflassung zweier Abschnitte der B 124 Königswiesener Straße

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung zweier Abschnitte der B 124 Königswiesener Straße neu