BGBl. Nr. 319/1995
319. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 314 Fernpaß Straße und der B 189 Mieminger Straße im Bereich der Gemeinde Nassereith
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 314 Fernpaß Straße und der B 189 Mieminger Straße im Bereich der Gemeinde Nassereith
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung zweier Abschnitte der B 314 und der B 189
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Art. 1neu
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