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BGBl. Nr. 319/1995

kundgemacht 09.05.1995
319. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 314 Fernpaß Straße und der B 189 Mieminger Straße im Bereich der Gemeinde Nassereith
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 314 Fernpaß Straße und der B 189 Mieminger Straße im Bereich der Gemeinde Nassereith
Kundmachung BGBl. Nr. 319/1995× zu Auflassung zweier Abschnitte der B 314 und der B 189

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung zweier Abschnitte der B 314 und der B 189 neu