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BGBl. Nr. 321/1995

kundgemacht 09.05.1995
321. Bundesgesetz: Erteilung der Ermächtigung zur Veräußerung von bundeseigenen Liegenschaften im Wege einer Sacheinlage an die Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung von bundeseigenen Liegenschaften im Wege einer Sacheinlage an die Flughafen Wien Aktiengesellschaft erteilt wird
Kundmachung BGBl. Nr. 321/1995× zu Erteilung der Ermächtigung zur Veräußerung von bundeseigenen Liegenschaften im Wege einer Sacheinlage an die Flughafen Wien Aktiengesellschaft

Änderungen durch diese Kundmachung

Erteilung der Ermächtigung zur Veräußerung von bundeseigenen Liegenschaften im Wege einer Sacheinlage an die Flughafen Wien Aktiengesellschaft neu