BGBl. Nr. 331/1995
331. Verordnung: Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Werbeagentur
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Werbeagentur
Änderungen durch diese Kundmachung
Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Werbungsmittler
aufgehoben
§ 6aufgehoben
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