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BGBl. Nr. 347/1995

kundgemacht 19.05.1995
347. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung Indiens andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich in der Fassung der ergänzenden Notenwechsel
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für Finanzen betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung Indiens andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich in der Fassung der ergänzenden Notenwechsel
Kundmachung BGBl. Nr. 347/1995× zu Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.

Änderungen durch diese Kundmachung

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig. neu