BGBl. Nr. 360/1995
360. Verordnung: Sonderunterstützungsverordnung — SUV
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die knappschaftlichen Betriebe festgestellt werden, die für den Anspruch auf Sonderunterstützung nach § 1 Abs.1 Z 1 lit.b lit.bb Sonderunterstützungsgesetz in Betracht kommen (Sonderunterstützungsverordnung — SUV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Sonderunterstützungsverordnung (SUV)
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§ 1neu
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§ 2neu
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Anl. 1neu
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