BGBl. Nr. 360/1995
360. Verordnung: Sonderunterstützungsverordnung — SUV
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die knappschaftlichen Betriebe festgestellt werden, die für den Anspruch auf Sonderunterstützung nach § 1 Abs.1 Z 1 lit.b lit.bb Sonderunterstützungsgesetz in Betracht kommen (Sonderunterstützungsverordnung — SUV)