BGBl. Nr. 388/1995
388. Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG über die Einsparung von Energie
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Einsparung von Energie
Änderungen durch diese Kundmachung
Einsparung von Energie (Bund – Länder)
aufgehoben
Art. 3aufgehoben
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