BGBl. Nr. 402/1995
402. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Tschechischen Republik und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von gebrauchten beschädigten oder unbeschädigten Batterien
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigem Behörde der Tschechischen Republik und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung vom gebrauchten beschädigtem oder unbeschädigten Batterien
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR – Beförderung von Batterien (gebraucht, beschädigt o. unbeschäd.)
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Art. 1neu
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