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BGBl. Nr. 403/1995

kundgemacht 21.06.1995
403. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Tschechischen Republik und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich über die Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder den anderen Ziffern der Klasse 9 zugeordnet werden können
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Tschechischen Republik und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich über die Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder den anderen Ziffern der Klasse 9 zugeordnet werden können
Kundmachung BGBl. Nr. 403/1995× zu ADR – Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR – Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe neu