BGBl. Nr. 490/1995
490. Kundmachung: Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem für das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem für das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“
Änderungen durch diese Kundmachung
Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - internationaler Handel mit gefährdeten Arten
neu
Art. 1neu
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