BGBl. Nr. 514/1995
514. Bundesgesetz: Genehmigung der Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten genehmigt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Genehmigung der Begründung weiterer Vorbelastungen durch BMaA
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