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BGBl. Nr. 548/1995

kundgemacht 16.08.1995
548. Vereinbarung zwischen den für das ADR zuständigen Behörden Italiens und Portugals und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9
VEREINBARUNG zwischen den für das ADR zuständigen Behörden Italiens und Portugals und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9
Kundmachung BGBl. Nr. 548/1995× zu ADR – Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR – Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9 neu