BGBl. Nr. 553/1995
553. Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
ABKOMMEN ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DES STAATES ISRAEL ÜBER WISSENSCHAFTLICH-TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Finanzielle Bestimmungen
Nach Maßgabe der Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln und gemäß den in beiden Vertragschließenden Parteien gültigen Gesetzen erfolgt die Einigung auf die Finanzierung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen des Gemischten Ausschusses auf der Grundlage der jeweiligen nationalen Bestimmungen.