BGBl. Nr. 564/1995
564. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern der Klassen 1 bis 9 nach und von Flughäfen
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern der Klassen 1 bis 9 nach und von Flughäfen
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR – Beförderung von gefährlichen Gütern der Klassen 1 bis 9 nach und von Flughäfen
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Art. 1neu
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