BGBl. Nr. 602/1995
602. Verordnung: Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberater
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberater
Änderungen durch diese Kundmachung
Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberater
aufgehoben
§ 3aufgehoben
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