Absatz 2,Die Verwendung der Betriebsarten Semi-Duplex und Duplex ist nur dann zu bewilligen, wenn das Nachrichtenbedürfnis nicht in der Betriebsart Simplex befriedigt werden kann.
BGBl. Nr. 639/1995
639. Verordnung: Betriebsfunkverordnung — BFV
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der die technischen und betrieblichen Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Funkanlagen des festen Funkdienstes und des beweglichen Landfunkdienstes im Bereich von 29,7 bis 960 MHz festgesetzt werden (Betriebsfunkverordnung — BFV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 7neu
Betriebsart
Paragraph 7, (1) Funkverkehr ist grundsätzlich in der Betriebsart Simplex abzuwickeln.
- Absatz 3,Arbeiten ortsfeste Funkstellen in der Betriebsart Simplex, sind für allenfalls erforderliche Zubringerstrecken ebenfalls Simplexfrequenzen zuzuteilen.