BGBl. Nr. 663/1995
663. Einvernehmliche Außerkraftsetzung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits, und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien andererseits, über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
Einvernehmliche Außerkraftsetzung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits, und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien andererseits, über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
Änderungen durch diese Kundmachung
Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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Art. 2aufgehoben
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Art. 3aufgehoben
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Art. 4aufgehoben
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Art. 5aufgehoben
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Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.
neu
Art. 1neu
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