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BGBl. Nr. 67/1995

kundgemacht 19.01.1995
67. Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland über die Kostenerstattung im Bereich der Sozialen Sicherheit
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHES VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
Kundmachung BGBl. Nr. 67/1995× zu Soziale Sicherheit - Kostenerstattung (Vereinigtes Königreich)

Änderungen durch diese Kundmachung

Soziale Sicherheit - Kostenerstattung (Vereinigtes Königreich) neu